Anreise & Verkehrsinfos:
Don't drink and drive! Mit Verkehrskontrollen ist zu rechnen.
Wer mit dem Auto anreist sollte die B51 meiden. Dort sind regelmäßig Fahrzeugkontrollen!
Besondere Vorsicht bitte in den Dörfern Westrup, Haldem, Oppendorf und Lemförde. Dort wird auch sehr gern kontrolliert.
Wegbeschreibungen mit dem Auto:
Wegbeschreibung von Osnabrück/Ruhrgebeat:
A30 bis Autobahnkreuz Osnabrück Süd.
A33 Richtung Diepholz.
B51 ca. 30 Min. Richtung Diepholz.
Rechts Richtung Rahden.
Nach 10 Min. in Stemwede-Wehdem.
Wegbeschreibung von Hannover:
A 2 Richtung Dortmund.
Abfahrt A 30 Richtung Osnabrück durch Bad Oeynhausen.
Runter auf B239 Richtung Lübbecke.
Geradeaus an Rahden vorbei.
An Ampel links Richtung Stemwede,
Nächste links Richtung Wehdem
Bis Strassenende nun links.
Nach der Tanke rechts in den Lindhövel einbiegen
Wegbeschreibung von Hamburg:
A1 Richtung Osnabrück.
Abfahrt 66 Holdorf runter.
B214 Richtung Diepholz.
Diepholz auf die B51 Richtung Lemförde/Dümmer.
An Lemförde vorbei und dann links ab.
Richtung Stemwede/Wehdem nach ca. 10 Minuten bist du in Stemwede/Wehdem.
von der A1:
A1 (GERMANY) > A30 OSNABRÜCK > A33 DIEPHOLZ > B51 DIEPHOLZ >
After 30 minutes driving turn RIGHT to direction RAHDEN (Stemwede / Wedhem) >
Directly before the gas station in WEHDEM turn LEFT into LINDHÖVEL > follow signs for WALDFRIEDEN FESTIVAL
Anreise mit dem Zug:
Besucher aus Richtung Bielefeld / Herford / Hannover
Für Euch ist es besser und günstiger zum Bahnhof Rahden zu fahren anstatt zum Bahnhof Lemförde.
Bus Shuttle:
Ab Lemförde Bahnhof von Freitag bis Sonntag jede volle Stunde von 12:00 - 22:00 zum Waldfrieden.
Zurück stündlich von 12:30 -21:30.
Montag nach Lemförde jede volle Stunde 12:00 - 16:00.
Ab Rahden Bahnhof von Freitag bis Sonntag jede Stunde von 14:00 - 22:00 hin und zurück.
Montag nach Rahden jede Stunde 12:00 - 16:00.
Magic - Bass - Tour
Mit dem Bus zum Wonderland Open Air 2012
Frankfurt / Hauptbahnhhof über Köln, Essen & Münster
Der Fahrpreis wird je nach Destination zwischen 89.- und 119.- Euro für Hin- & Rückfahrt
inkl. Wonderland - Ticket betragen.
Infos unter Tel.: 0157/74743593
email: magic-bass-tours@gmx.de
Taxi
Lemförde: Krone: 0 54 43 - 99 66 0
Engelbrecht: 0 54 43 - 88 27
Rahden: Blanke: 0 57 71 - 21 07
Espelkamp: 0 57 72 - 13 00 0
Dielingen: 0 54 74 - 63 10
Verhaltensregel bei Polizeikontrollen
Bei der Anreise und auch bei der Rückfahrt muss im gesamten Umfeld des Festivalgeländes mit massiven Verkehrs- und Drogenkontrollen gerechnet werden.
Kontrollen sind sinnvoll, wenn sie einen präventiven Charakter haben. Wer breit Auto fährt, sich und andere gefährdet, verliert zu Recht seine Fahrerlaubnis.
Ihr habt euch und anderen gegenüber eine Verantwortung, gerade wenn ihr mit dem PKW anreist. Fahrt unter keinen Umständen unter Einfluss von Alkohol oder Drogen.
In den vergangenen Jahren haben diese Polizeikontrollen jedoch eine neue Dimension erreicht. Uns wurde von willkürlichem, unangemessenem und unrechtmäßigem Verhalten von Seiten der Polizei berichtet. Zu verlangen, dass man im strömenden Regen das gesamte Festivalgepäck aus dem Fahrzeug auf offener Straße ausbreitet oder unter Beobachtung in der Öffentlichkeit zu pinkeln verletzt die Menschenwürde.
Der nachfolgende Text soll euch eine Hilfe im Umgang mit diesen Kontrollen geben und erklären was polizeilich zulässig ist!
Das Verhalten und die Grundregeln, die man bei Polizeikontrollen beachten sollte:
Bleibe unter allen Umständen ruhig und höflich. Mache nur Angaben zur Person, sonst nichts.
Die Polizei darf jederzeit, überall und ereignisunabhängig Verkehrskontrollen durchführen.
Dabei steht die Verkehrstüchtigkeit des Fahrzeugs oder der fahrenden Person im Vordergrund.
Achtet darauf, dass TÜV und ASU noch aktuell sind und das Fahrzeug verkehrstechnisch in Ordnung ist (Reifen, Beleuchtung usw.).
Auf Verlangen mit einem gültigen Dokument (Personalausweis) ausweisen sowie Führerschein und Fahrzeugpapiere vorweisen.
Die Polizei darf nicht ohne begründeten Verdacht euer Auto oder den Kofferaum durchsuchen.
Haltet also Warndreieck, Verbandskasten und Warnweste griffbereit im Auto und nicht unzugänglich unter eurem Festivalgepäck.
Die Polizei wird sich aber primär nicht für euren Verbandskasten interessieren, sondern die Frage stellen, ob Alkohol oder Drogen konsumiert wurden.
Diese Frage solltet ihr in jedem Fall mit einem klarem "NEIN" beantworten.
Verzichte nicht auf deine Rechte. In keinem Fall darf die aktive Mitwirkung eines Beschuldigten erzwungen werden!
Die Polizei wird dann je nach Einschätzung oder Situation vor Ort fragen, ob man mit einem Alkohol- oder Drogentest einverstanden ist.
Reaktionstest, Alkoholtests und Schnelltests (Urin, Schweiß & Speichel) sind freiwillig und können dementsprechend verweigert werden.
Nach einer mehrstündigen Autofahrt und der Aufregung bei einer Kontrolle bestehen die Wenigsten auch anscheinend einfachste Reaktionstests (Finger mit geschlossenen Augen zur Nase führen, auf einem Bein stehen, geradeaus gehen usw.).
Müdigkeit und Hunger können die gleichen Anzeichen, wie Drogenkonsum auslösen. Lasst euch nicht mit der Taschenlampe in die Augen leuchten.
Alkoholtests gelten im allgemeinen als Zuverlässig. Insbesondere bei Schnelltests (Urin, Schweiß & Speichel) wird mangels Zuverlässigkeit dringend davon abgeraten, diese freiwillig abzugeben.
Urintests können nach 3 Monaten noch positiv ausfallen und geben keine Aussage zur Fahrtüchtigkeit.
Nur eine Blutuntersuchung gibt Aufschluss über eure Fahrtüchtigkeit.
Im Blut kann der Konsum in den letzten 48-72Std nachgewiesen werden.
Auf seine Rechte zu bestehen kann niemanden zum Nachteil ausgelegt werden.
Wenn ihr den Schnelltest und das Mitmachen bei Reaktionstests verweigert, wird euch die Polizei androhen, euch zu einer Blutabnahme mitzunehmen.
Ohne eure Zustimmung handelt es sich bei einer Blutabnahme um eine Körperverletzung.
Wird auf eine Blutuntersuchung durch die Polizei bestanden, so darf die Abnahme nur von approbierten Ärzt/innen vorgenommen werden und bedarf einer richterlichen Anordnung oder der Staatsanwaltschaft.
Auf eine richterliche Anordnung solltet ihr nicht verzichten und auch nichts dergleichen unterschreiben.
Eine Anordnung zur Blutuntersuchung setzt voraus, dass es konkrete Anhaltspunkte für einen vorherigen Drogenkonsum gibt.
Diese werden von der Polizei einem Richter oder der Staatsanwaltschaft geschildert.
Grundlage sind euer Auftreten, eure Angaben und vor allem die Ergebnisse von freiwilligen Schnelltests und Reaktionstests.
Ohne hinreichenden Verdacht darf es keine Anordnung geben.
Ob der Besuch eines Festivals ausreicht, darf bezweifelt werden.
Es ist davon auszugehen, dass die Polizei sowohl richterlichen Beistand als auch einen Arzt/eine Ärztin in unmittelbarer Nähe haben.
Erst wenn es eine Anordnung gibt, darf man zur Blutabnahme auf das Polizeirevier oder in das nächste Krankenhaus gebracht werden.
Gibt es keine Anordnung wird evtl. gegen euch mündlich ein 24h Fahrverbot ausgesprochen.
Doch auch für die Untersagung der Weiterfahrt bedarf es eindeutige Gründe.
Zum Teil wurde auch schon gedroht jemanden 12h in Polizeigewahrsam zu nehmen.
Rechne nicht damit, dass die Belehrungen eines/er Polizeibeamt/innen über die Konsequenzen Deines Verhaltens immer richtig sind.
Androhungen deinerseits von Strafanzeige wegen Körperverletzung, Auslagenrückerstattung usw. interessieren die Polizei vor Ort wenig, weil sie überzeugt von ihren Maßnahemn sind.
Noch problematischer sind die Untersuchungen bei Beifahrer/innen.
Bei der fahrenden Person liegt die Möglichkeit einer Straftat vor (Fahren unter Einfluss Rauschmittel).
Bei Beifahrer/innen ist ggf. von Drogenkonsum aus zu gehen. Dieser ist jedoch nicht strafbar, sondern nur der Besitz, Erwerb oder die Herstellung.
Ohne Hinzutreten weiterer Umstände ist die Durchführung einer Blutkontrolle bei Beifahrer/innen rechtswidrig.
Verweigere höflich, aber bestimmt, Dich körperlich untersuchen zu lassen. Erkläre ebenso bestimmt, dass du weder mit der Durchsuchung Deiner Person noch mit der Durchsuchung Deiner Wohnung oder Deines PKWs einverstanden bist.
Sollten die Polizeibeamt/innen auf eine körperliche Durchsuchung bestehen, frage nach der Rechtsgrundlage und aufgrund welcher Tatumstände ein Verdacht gegen Dich bestehen soll.
Bitte bei Beanstandungen hinsichtlich des Vorgehens der Polizei, den jeweiligen Polizeibeamten um die Dienstnummer, den Namen und die Dienststelle in schriftlicher Form.
Damit kannst du notfalls eine Dienstaufsichtsbeschwerde formulieren.
Du kannst dich auch während der Kontrolle telefonisch von deinem Anwalt beraten lassen.
Wir wünschen euch eine entspannte An- und Heimreise!
Fahrt nüchtern und vorsichtig.
Nutzt unseren kostenlosen Busshuttle vom Bahnhof Lemförde und Rahden.
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